Das scheinen die Bedingungen zu sein:
Hinweis:
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die finale Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer in Deutschland, basierend auf dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen.
Es ist niedriger als das Bruttogehalt und wird im Steuerbescheid vom Finanzamt festgelegt.