Beiträge von vmu2025

    Leider hat uns die Zeit schon eingeholt und wir können uns das sparen.


    Der bZ4x wird m.K. nach nicht weiterentwickelt. Da kommt etwas komplett Neues

    (vermutlich in 2027). So stand es letztens (Okt. 2023) in der Presse, die sich auf eine

    offizielle Pressemitteilung von Toyota berief.

    ... und jetzt gibt es sogar einen Touring ...


    Wenn ein BEV im ausgeschalteten Zustand oder im Zubehörmodus die

    12-Volt Batterie durch Betrieb offizieller vom Hersteller eingebauter elektronischer Verbraucher (Kommunikation zum Schlüssel oder zum Hersteller, Radio etc.) in kurzer Zeit entlädt und die 12-Volt Batterie nicht selbstständig nachlädt und damit sterben lässt handelt es sich m. E. um einen Konstruktionsfehler, da das Fahrzeug dadurch unbrauchbar geworden ist.


    Auch der mir nahegelegte und danach erfolgte Kauf und die Mitführung eines „Start-Boosters“ erachte ich bei einem Neufahrzeug als Zumutung.


    Nach meiner Recherche ist es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das BEV erst gefahren werden muss oder im Stand in den Bereitschaftsmodus (Ready-Modus) versetzt werden muss, damit die Traktionsbatterie (Hochvolt Batterie) in der Lage ist die 12-Volt nachzuladen.


    Mit meinen Beiträgen wollte ich

    BZ4X-Fahrern lediglich Hinweise zur Problematik mit 12-Volt Batterien in BEV geben, die sich aufgrund der erhaltenen „gut meinten“ Ratschläge offenbar allen Teilnehmern nicht erschließt.


    Demzufolge verabschiede ich mich aus diesem Forum.

    Allzeit Gute Fahrt!


    Wenn ein BEV im ausgeschalteten Zustand oder im Zubehörmodus die

    12-Volt Batterie durch Betrieb offizieller vom Hersteller eingebauter elektronischer Verbraucher (Kommunikation zum Schlüssel oder zum Hersteller, Radio etc.) in kurzer Zeit entlädt und die 12-Volt Batterie nicht selbstständig nachlädt und damit sterben lässt handelt es sich m. E. um einen Konstruktionsfehler, da das Fahrzeug dadurch unbrauchbar geworden ist.


    Auch der mir nahegelegte und danach erfolgte Kauf und die Mitführung eines „Start-Boosters“ erachte ich bei einem Neufahrzeug als Zumutung.


    Nach meiner Recherche ist es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das BEV erst gefahren werden muss oder im Stand in den Bereitschaftsmodus (Ready-Modus) versetzt werden muss, damit die Traktionsbatterie (Hochvolt Batterie) in der Lage ist die 12-Volt nachzuladen.


    Mit meinen Beiträgen wollte ich

    BZ4X-Fahrern lediglich Hinweise zur Problematik mit 12-Volt Batterien in BEV geben, die sich aufgrund der erhaltenen „gut meinten“ Ratschläge offenbar allen Teilnehmern nicht erschließt.


    Demzufolge verabschiede ich mich aus diesem Forum.

    Allzeit Gute Fahrt!

    Hallo, das sehe ich auch so. Sollte ich mit meinem neuen BZ4X, den ich Ende August erhalte, dasselbe Problem haben, werde ich Nachbesserung bzw. Rücktritt fordern. Klar werde ich dann auch keine Leasingraten mehr zahlen und das KFZ zurückgeben. Sowas ist absolut unzumutbar und es erstaunt mich, dass das überhaupt von Käufern akzeptiert wird. ... "Nach meiner Recherche ist es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das BEV erst gefahren werden muss oder im Stand in den Bereitschaftsmodus (Ready-Modus) versetzt werden muss, damit die Traktionsbatterie (Hochvolt Batterie) in der Lage ist die 12-Volt nachzuladen." > Link ?

    So mache ich das auch. Das Beste ist, dass der bZ auf Ready und P kein Tagfahrlicht anwirft. Von aussen sieht man nicht, dass das Auto fahrbereit ist.

    Könntest Du dieses Vorgehen etwas näher beschreiben bzgl. 12 Volt Batterieproblem ?