Wenn ein BEV im ausgeschalteten Zustand oder im Zubehörmodus die
12-Volt Batterie durch Betrieb offizieller vom Hersteller eingebauter elektronischer Verbraucher (Kommunikation zum Schlüssel oder zum Hersteller, Radio etc.) in kurzer Zeit entlädt und die 12-Volt Batterie nicht selbstständig nachlädt und damit sterben lässt handelt es sich m. E. um einen Konstruktionsfehler, da das Fahrzeug dadurch unbrauchbar geworden ist.
Auch der mir nahegelegte und danach erfolgte Kauf und die Mitführung eines „Start-Boosters“ erachte ich bei einem Neufahrzeug als Zumutung.
Nach meiner Recherche ist es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das BEV erst gefahren werden muss oder im Stand in den Bereitschaftsmodus (Ready-Modus) versetzt werden muss, damit die Traktionsbatterie (Hochvolt Batterie) in der Lage ist die 12-Volt nachzuladen.
Mit meinen Beiträgen wollte ich
BZ4X-Fahrern lediglich Hinweise zur Problematik mit 12-Volt Batterien in BEV geben, die sich aufgrund der erhaltenen „gut meinten“ Ratschläge offenbar allen Teilnehmern nicht erschließt.
Demzufolge verabschiede ich mich aus diesem Forum.
Allzeit Gute Fahrt!