Hallo, zwar ein wenig am Thema vorbei, aber vielleicht ganz interessant.
Hier mal eine Info einer Kommune zum Thema "eLaternenpunkte mit Parkzusatzbeschilderung gem. StVO zur ausschließlichen Ladeberechtigung für Elektrofahrzeuge":
Dort dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge "während des Ladevorgangs" parken und laden. Die Parkregelungen ergeben sich aus dem Verkehrszeichen (VZ) 315
StVO (Parken) und dem Zusatzzeichen 1050-32 StVO (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs), sowie der vorhandenen Bodenmarkierung gemäß § 39 Abs. 10 StVO
(Auto plus Stecker) und (Parkplatzmarkierung) in Weiß. Aufgrund dieser Verkehrszeichen ist das Kabel sichtbar zum Laden anzubringen und nach Abschluss des
Ladevorgang das Kabel zu entfernen, sowie das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen, um anderen Elekrofahrzeugen ebenfalls das Laden zu ermöglichen. Die Dauer des
Ladevorgangs kann je nach Ladezustand, Akkugröße und Ladestärke der Ladeeinrichtung zeitlich variieren. Viele Ladestellen zeigen bereits an "Lädt"oder
"Ladevorgang beendet", so dass das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen ist, wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlung kann u.U. ein Bußgeld
gem. Bußgeldkatalog fällig und durch Ordnungsamt oder Polizei geahndet werden, da es sich dann um ein odnungswidriges Parken handelt.
Interessant zu "unverzüglich" ist der Wikipedia-Eintrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit
Dieser eLaternenpunkt lädt mit ca. 2-3 kW. Daher kann man hier den Parkplatz sehr gut über Nacht nutzen (Preis 49cent/kW). 
Dies ist auf jeden Fall deutlich entspannter, als viele 11kW-Lader, die nach 4 Stunden eine Strafgebühr erheben!