Hast anscheinend Recht, habe ich beim ADAC gefunden:
Das gilt nach Kreuzung oder Einmündung
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, auch Streckenverbot genannt, endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer bzw. der ortsunkundigen Kraftfahrerin kein Tempo- oder auch Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er oder sie nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert.
Wie auch immer es gehandhabt wird?