Von "so halbwegs " kann ich nur abraten. Die Haftung ist nicht vorhanden, da fahrlässige Handlungen . Der Rechtsstreit fliegt einem un die Ohren. Von dem Sachschäden bei den anderen ganz zu schweigen.
Der Dachträger ist ja trotzdem fest mit dem Auto verschraubt, von daher sehe ich kein Problem.
Halbwegs nur deshalb weil der vordere leicht nach vorne geneigt ist und deshalb das "Slide" System schwerer zu bedienen ist.
Der Dachträger selbst sitzt Bombenfest am Auto und auch die Skier sind fest drauf...