Fernsteuerung Fenster

  • Genau das meinte ich.


    Ich denke, hierzulande "wirkt" dann "...*1: Die personalisierte Einstellung variiert je nach Land..." (ich denke mal, sie meinten nicht wirklich "... ja nach Land..." :P )

    Ich werde mal stumpf zu meinem Händler fahren und fragen, ob er das irgendwie ändern kann (sollte er lt. Handbuch nicht können, aber wer weiß, was die Interna so hergeben).

  • Die Geschwindigkeitsüberschreitungswarnung ist für Fahrzeuge mit EZ ab 7.24 EU-Vorschrift. Toleranz ist nicht erlaubt, dauerhafte Abschaltbarkeit ebenfalls nicht, immer nur für die aktuelle Fahrt. Dafür kann Toyota tatsächlich nix.


    Jörg

  • Ich vermutete das. Aber mal sehen .... vielleicht kann/macht mein Händler das trotzdem. Wenn nicht, habe ich auch nichts verloren.


    BTW: Die Pflicht ist natürlich absolute Grütze, solange die Verehrszeichenerkennung (und die Geschwindigkeitsmessung!) nicht ausreichend zuverlässig ist. Da hätte die EU erstmal einen Standard definieren (und prüfen) müssen...

  • Ich vermutete das. Aber mal sehen .... vielleicht kann/macht mein Händler das trotzdem.

    Nein. Mit der dauerhaften Abschaltung des Geschwindigkeitswarners würde die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erlöschen. Der Händler könnte Dich damit nicht vom Hof lassen ohne sich strafbar zu machen.


    Jörg

  • Übrigens, bei der Option der Geschwindigkeitsübernahme per langem Druck auf + oder -Taste (RSA mit ACC) kann eine Toleranz von 5 km/h eingestellt werden. Sind z.B. 80 km/h erlaubt wird bei eingestellten +5 km/h die Geschwindigkeit per langem Drücken auf die +Taste oder -Taste auf 85 km/h eingestellt. Das ändert nichts an der akustischen Übergeschwindigkeitswarnung, aber die kann man ja vor Fahrtantritt abschalten. ;)

    Viele Grüße, Falko.


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  • Nein. Mit der dauerhaften Abschaltung des Geschwindigkeitswarners würde die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erlöschen. Der Händler könnte Dich damit nicht vom Hof lassen ohne sich strafbar zu machen.


    Jörg

    DAS brauche ich ja auch nicht. Eine 5km/h-Toleranz würde mir reichen.

  • DAS brauche ich ja auch nicht. Eine 5km/h-Toleranz würde mir reichen.

    Da gilt das gleiche. Da ein nicht dauerhaft abschaltbarer Geschwindigkeitswarner ohne Toleranz vorgeschrieben ist würde auch diese Manipulation zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.


    Jörg