Steinschlag Windschutzscheibe- Rechtliche Fragen

  • Ich hatte einen Steinschlag, oben ca. 6 cm vom Rand.
    Daher ist wahrscheinlich ein Austasch zwingend.

    Nun wird das Fahrzeug dienstlich für den AG eingesetzt und der Steinschlag ist während einer Dienstfahrt passiert, so dass der Schaden durch den AG versichert ist.

    Ich selbst habe einen Versicherungstarif bei Toyota mit Werkstattbindung.

    Muss ich den Schaden dieser Versicherung auch melden, wenn die des AG diesen trägt?

    Habe ich freie Wahl des Reparturdienstes (Car-Glas ist hier um die Ecke) oder verliere ich Garantieansprüche, wenn es nicht über Toyota gemacht wird?

    Teamplayer 5/25, Softwareversion 2230

    2 Mal editiert, zuletzt von octopussy ()

  • mein Schwiegersohn hatte bei seinem Firmenwagen auch einen Steinschlag. Der wurde wurde bei Carglas repariert. Allerdings fand diese Reparatur keine Gnade beim TÜV. Ihm wurde die erforderliche Bestätigung nach den Unfallverhütungsvorschriften verweigert, weil die Reparatur des Steinschlags nicht den UVV entspricht. Da er den Wagen auch privat nutzen kann, muss nun die Werkstatt seiner Firma ran.