Tieferlegung und Eintragung

  • Offenbar verstößt eine Tieferlegung auch gegen die Betriebsanweisung:


    Zitat

    Modifikationen

    Nehmen Sie keine Veränderungen vor, die die Bodenfreiheit des Fahrzeugs verringern. Die Traktionsbatterie im Unterbodenbereich kann nach einem Tieferlegen des Fahrzeugs möglicherweise mit dem Boden in Berührung kommen.

    Wenn die Traktionsbatterie beschädigt wird, kann ein lebensgefährlicher Fahrzeugbrand entstehen.

  • Hab ich auch schon gesehen. Das Problem ist, dass die Teile kein deutsches Gutachten haben und dann wirds mit der Eintragung schwierig. Einzelabnahme ist teuer und das Ergebnis ungewiss. Aber vl. kennt sich hier irgendwer mit Einzelabnahmen aus.

  • Ich habe früher auch meine Autos getunt, auch mit Einzelabnahmen. Solange es keine Tieferlegungsfedern oder ein Sportfahrwerk mit TÜV-Gutachten für den bz gibt würde ich aus Garantiegründen dringend von einer Einzelabnahme abraten. Im Fall einer Beschädigung der Traktionsbatterie im Boden des Fahrzeugs kann es vor Gericht Probleme geben da eine Einzelabnahme oft eine Einzelfallentscheidung des Prüfers ist und ggf. die Zulassung widerrufen werden kann.


    Ich habe früher erlebt, dass liefergelegte Fahrzeuge trotz Zulassung per Einzelabnahme von der Polizei vor Ort stillgelegt wurden. Einzelabnahmen gibt es für bestimmte Umbauten manchmal nur mit Vitamin B. ;)

    Viele Grüße, Falko.


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