Das zu versteuernde Einkommen findest du auf deinem Lohn- oder Einkommensteuerbescheid direkt am Anfang auf der ersten Seite. Zuerst wird dein zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen, dann folgt deine bereits gezahlte Steuer und die sich daraus ergebende Nachzahlung oder Erstattung.
Wenn du wie ich nur noch Rente beziehst, die zum Teil schon vorher besteuert wurde und deshalb nur noch teilweise als Einkommen herangezogen wird und deshalb als Verheirateter weniger als das Mindesteinkommen hast (ich bin also quasi arm
), solltest du unbedingt die Anlage Kap einreichen, Kapitalerträge werden nämlich nicht automatisch vom Finanzamt in die Berechnung miteinbezogen, sondern nur, wenn du das angibst. Das hat zur Folge, dass du die 25%, die direkt bei Kapitalgewinnen an das Finanzamt abgeführt werden, neu mit in die Steuerberechnung einbezogen werden und du alles, zumindest den größten Teil bei der Steuererklärung erstattet bekommst.
Wissen viele nicht und kommt den ganz Reichen zugute, die die Anlage Kap "vergessen" und deshalb mit 25% Steuer davonkommen.