Ihr redet scheinbar aneinander vorbei. Es gibt das sog. AVAS System, welches von der EU vorgeschrieben ist und dem Fußgängerschutz dient. Also das Auto macht bei einer Geschwindigkeit unter 25 km/h bei
Vorwärts- oder Rückwärtsfahrt ein künstliches Geräusch, welches von außen wahrnehmbar ist. Das darf logischerweise nicht abgeschaltet werden.
In der BDA ist der interne, nur im Auto zu hörende, Piepton gemeint, welcher beim Einlegen des Rückwärtsganges ertönt. Und genau dieser ist abschaltbar durch den FTH. Habe ich machen lassen.