Beiträge von XXCABALXX

    Mir wäre lieber wenn das nicht ginge.

    Bei meinem Jag ging es und mindestens 10 Mal ist es unbeabsichtigt passiert.

    Schlüssel in Hosentasche, oder versehentlich zu lange gedrückt....

    Es ist eine Sache das Fahrzeug versehentlich unverschlossen zu haben. Bekommt idealerweise keiner mit, und die APP meldet sich auch. Aber bei offenen Fenster ist es schwer zu übersehen. Bei mir war es auch so, dass das Auto nicht nur alles offen, sondern auch nix Alarmanlage, Türen auch entriegelt.

    Was erzählt man der Versicherung dann wenn doch etwas passiert?

    Ich habe 1000 Selbstbeteiligung.

    Warum hab ich das gemacht? Weil ich schon Jahrzehnte die Vollkasko nicht gebraucht hab.

    Tja und jetzt beim gerade einmal 3 Monaten alten BZ4X brauch ich sie.

    1000 bis 2000 halte ich für arg optimistisch.

    Ok Du kannst als Eigentümer natürlich zu anderen Werkstätten gehen als ich als Leasingnehmer.

    Mein Kostenvoranschlag beläuft sich auf knapp unter 6000 Euro für an einer niedrigen Rampe (70cm etwa) entlang geschrammt

    Du berücksichtigst halt nicht, dass es nicht nur das eine Kriterium gibt und am Ende gab es einen Kompromiss.

    Bei mir war es so: Meine Frau wollte unbedingt einen SUV. Damit ist diese Diskussion eigentlich schon beendet.

    Ich hatte ein Auto das mich in unter 20 sekunden auf 200 katapultiert hat. Bin zwar selten schnell gefahren, aber wenn dann war es schön.

    Mit nicht schnell meine ich sehr selten über 150.

    Ok, und ich brauchte mehr Platz weil mehr Personen im Haushalt. Dazu noch wirtschaftliche Aspekte usw. und so kommt man halt zu einem BZ4X.

    Für mich war der Kompromiss, das ich einen SUV gekauft hab, was ich niemals wollte, und ich mich damit abgefunden hatte, nicht schneller als 130 zu fahren. Aber selbst dafür ist das Auto ungeeignet.

    110 ist die Grenze des Erträglichen.

    Denn was nutzt es 130 zu fahren und dann öfters laden gehen müssen.

    Ich sags mal klar: die reale Reichweite ist einfach lächerlich, und nicht so wie ich recherchiert habe.

    Letztens bin ich 400 km gefahren, nie schneller als 110, einfach mit Tempimat rollen lassen. Es waren 18-20 grad

    Keine Heizung, keine Klima. Mit 95% losgefahren, 32kwh nachgeladen wo ich eigentlich fast 0 erwarte, und dennoch bin ich kaum nach Hause gekommen.

    400km bei wärmeren Temoeraturen sollte er bei 100% schaffen, zumindest annähernd. Tut er aber nicht, trotz Verbrauchsfahrt.

    Wenn ich jetzt 130 fahre falle ich wahrscheinlich auf 300km Reichweite

    Für mich ist das ein Witz.

    170 kein Problem, 171 mal kurz gesehen, mehr noch nicht.

    Laut mehreren vergleichen mit dem GPS, schafft er reale 165kmh bei mir

    Untenrum geht der Tacho so 4kmh bei mir vor, oben 6kmh

    Mehr hab ich bisher noch nicht gesehen.

    Vielen Dank für den Input. Leider sehe ich mich nicht in der Lage jeder Belehrung, die ich in Foren erhalte, nachzukommen.

    Was den selbsternannten Experten angeht: hier niemand, oder diejenigen, die sich angesprochen fühlen, aber das kann ich nicht beurteilen oder behaupten.

    Aber auf jeden Fall gibt es sie, vielleicht sogar ganz besonders in Foren.

    Vielleicht mache ich wenn ich in der Rente dafür irgendwann Zeit habe, eine Studie dazu. Aber wahrscheinlich gibt es das schon.

    Falls Du mich meinst, ich habe dazu keine Meinung ausser der, dass ich mir nicht so sicher wäre, dass die Betriebserlaubnis nicht vielleicht doch erlöscht.

    Und es wurde nach dem Paragraphen gefragt.

    Punkt drei unter eins kann halt sein, solange man nicht weiss was ein Verstoss gegen die Vorschriften konkret ist.


    Ansonsten kannst Du Dir Belehrungen schenken, oder alternativ das Ganze mit chatgbt ausdiskutieren, denn der Beitrag kommt von chatgbt.

    Ist nicht fehlerfrei, aber meistens weiss es mehr als selbst ernannte Experten. 🤣

    § 19 Abs. 2 StVZO – Erlöschen der Betriebserlaubnis


    > Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn:


    1. Änderungen vorgenommen werden, durch die


    die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist,


    sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, oder


    die Vorschriften über das Fahrzeug nicht mehr eingehalten werden,

    2. für diese Änderungen keine neue Begutachtung oder Genehmigung erfolgt ist.




    Wenn jemand durch Eingriff in die Elektronik (z. B. Stromversorgung im Stand erzwingen) eine vom Hersteller nicht vorgesehene Funktion erzwingt, kann das:


    gegen Vorschriften verstoßen (z. B. Energieverhalten bei Elektrofahrzeugen),


    die Betriebssicherheit beeinflussen (z. B. Entladung der HV-Batterie),


    und somit § 19 Abs. 2 auslösen, was die Betriebserlaubnis erlöschen lässt.


    Also konkret ist das natürlich nicht, jedoch könnte es greifen.