Hallo zusammen
Ich bin Miro von b-tech und melde mich mal um die Fragen bez. Kompatibilität und Betriebserlaubnis zu klären.
Das Update ist erst seit gestern, 12. Oktober 2026, verfügbar. Deshalb werden Modellcodes von bZ4X und bZ4X Touring im Checker aktuell noch als nicht kompatibel bzw. nicht erkannt angezeigt.
Den Modellcode-Checker gibt es vor allem, weil bei einigen Fahrzeugen unterschiedliche Kombiinstrumente und damit unterschiedliche Verkabelungen vorkommen. Beim Land Cruiser 250 sind das zum Beispiel verschiedene Displaygrössen. Kompatibel sind dort bisher nur die Fahrzeuge mit 12,3-Zoll-Display.
Beim bZ4X 03/2022- und beim bZ4X Touring 01/2026- sind nach aktuellem Stand vom 13. Oktober 2026 alle europäischen Modellcodes mit dem AAC-Modul kompatibel!
Was die Betriebserlaubnis angeht: In der Standardausführung ändert AAC die Fahrzeugsoftware nicht dauerhaft. Die Systeme sind nach dem Start zuerst aktiv. Der Fahrer kann sie anschliessend deaktivieren, so wie das auch über das originale Fahrzeugmenü möglich ist.
Die EU-Vorgaben verlangen unter anderem, dass bestimmte Assistenzsysteme nach jedem Start aktiv sind, etwa ISA (Geschwindigkeitswarnung, LDA (Spurhalteassistent) und DMS (Fahrerüberwachungskamera). Sie dürfen danach vom Fahrer ausgeschaltet werden. AAC setzt das nicht aus. Es bündelt nur die vom Fahrer gewählten Systeme an einem Ort, der CANCEL-Taste am Lenkrad. Es ist ein Shortcut, vergleichbar mit werksseitigen Sammelfunktionen anderer Hersteller.
Ob jemand ein System im Menü ausschaltet oder mehrere gewählte Systeme über die Cancel-Taste, ändert an der Vorgabe nach dem Start nichts. Massgeblich ist, ob ein System zum jeweiligen Zeitpunkt aktiv ist oder nicht. Verantwortlich bleibt in jedem Fall der Fahrer, welche Systeme er deaktiviert.
Bei einem Unfall kann relevant sein, mit welchen Assistenzsystemen das Fahrzeug ausgestattet ist und ob sie im Unfallzeitpunkt aktiv waren. Den Weg dorthin, Menü oder Cancel-Taste, halten wir nicht für den entscheidenden Punkt.
Ein Beispiel: Ist PCS (Pre-Crash System) aus und es kommt zu einem Unfall, den das System hätte mindern oder verhindern können, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ablehnen. Das ist keine Aussage über einen konkreten Fall, sondern die Eigenverantwortung, die zu diesen Systemen gehört.
Zusätzlich gibt es zwei automatisierte Funktionen, die in der App absichtlich kostenpflichtig und nur nach Bestätigung freigeschaltet werden.
AutoPreset™ wendet die in der App gewählten Einstellungen nach jedem Start an, ohne erneuten Druck auf die CANCEL-Taste. Im gleichen Paket ist der Memory-Modus: Die Wunschzustände kommen aus dem originalen Fahrzeugmenü, das Modul stellt sie nach dem Start wieder her.
Weil bestimmte Systeme nach dem Start aktiv sein müssen, bestätigt der Nutzer in der App, dass er die Regeln an seinem Standort kennt. Die Verantwortung liegt beim Nutzer. Diese Automatik vermarkten wir nicht als zulässige Einstellung für den öffentlichen Verkehr in der EU, der Schweiz und dem EWR. Vorgesehen ist sie für die Rennstrecke bzw. für Regionen ohne diese Startvorgabe.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Rechtsauskunft. Er gibt unsere Einschätzung wieder, auf Basis unseres Verständnisses der Vorgaben zu diesen Assistenzsystemen. Eine anwaltlich geprüfte, fallbezogene Beurteilung ist das nicht! Polizei, Prüfstellen und Versicherer entscheiden unabhängig und Teils willkürlich oder anhand ihres Wissensstandes der Gesetze. Massgeblich sind immer die aktuellen Vorschriften an eurem Standort und die Bedingungen eurer Versicherung.